Bebauungsplan / sonstige städtebauliche Satzungen

Die Aufgaben der Stadtplanung umfassen die Planung, Ordnung und Gestaltung der räumlichen
und baulichen Entwicklung der Stadt Zehdenick. Hierbei sind die unterschiedlichen Lebensbereiche
Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Gewerbe und Verkehr miteinander abzustimmen, unterschiedliche
Interessen privater und öffentlicher Bauherren abzuwägen und städtebaulich zu ordnen.

Das Baugesetzbuch beschreibt die Aufgabe der Bauleitplanung als Instrument, dass die bauliche und
sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet vorbereitet und leitet.
Der Begriff „Bauleitpläne“ umfasst sowohl den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan.

Während der Flächennutzungsplan einen vorbereitenden Bauleitplan darstellt, gilt der Bebauungsplan,
nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick und erfolgter öffentlicher Bekanntmachung der entsprechenden Satzung, als verbindlicher, rechtskräftiger Bauleitplan.

Neben dem Bebauungsplan besteht die rechtliche Möglichkeit, sog. Innenbereichssatzungen nach dem Baugesetzbuch aufzustellen. Sie regeln die bauliche und sonstige Nutzung in im Wesentlichen bereits
bebauten Gebieten.

Die Bebauungspläne der Stadt Zehdenick sind im Geoportal abrufbar.
Sonstige städtebauliche Satzungen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und der Darstellung des Planinhalts

Ansprechpartnerinnen innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Heike Wegener
Zimmer: 138
Telefon: 03307 4684 164
Fax: 03307 4684 179
E-Mail: h.wegener[at]zehdenick.de 

Franziska Leege
Zimmer: 138
Telefon: 03307 4684 180
Fax: 03307 4684 179
E-Mail: f.leege[at[zehdenick.de